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Krankenversicherungen

Die Krankenversicherung - ohne geht's nicht!

Auf die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung kann keiner verzichten. Auszubildende, deren Eltern gesetzlich versichert sind, sind häufig über deren Krankenversicherung mitversichert und müssen deshalb keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.

Grundsätzlich gilt aber: wer ein eigenes Arbeitseinkommen hat, das unter einer bestimmten Grenze liegt, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Den Versicherungsbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Leistungen der Krankenkassen sind zu 95% gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung prozentual nach dem Gehalt berechnet und können je nach Beitragssatz der Krankenkasse variieren. Ein Vergleich lohnt sich! Dabei sollte aber nicht nur der Beitragssatz eine Rolle spielen. Auch die Leistungen der Krankenkassen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, können z. B. für Menschen mit chronischen Erkrankungen, für Personen, die sich für alternative Heilmethoden interessieren oder für Familien wichtig sein.

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Informationen der Verbraucherzentralen
Freie Wahl der gesetzlichen Kankenkassen

Wer zu einer anderen Krankenversicherung wechseln will, kann dies, wenn er

  • mindestens 18 Monaten bei der jetzigen Krankenversicherung Mitglied war und die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhält. Bei Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Bei Reisen ins Ausland ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll. Für kurze Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen gibt es eine günstige Standardversicherung. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland muss für den konkreten Einzelfall eine Versicherung abgeschlossen werden. Auch hier lohnt ein Vergleich!

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BECKER SPÄTH, Konzept und Design, Agentur Darmstadt