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Widerruf

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur in ganz wenigen Fällen:

bei Verträgen, die in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz geschlossen werden, sog. Haustürgeschäfte;

  • beim Kauf mit Ratenzahlung, wenn ein Teilzahlungsaufschlag berechnet wird, der Kaufpreis ohne Aufschlag mehr als 200 € beträgt und der gesamte Kaufpreis in einem Zeitraum von mehr als drei Monaten abgezahlt wird;
  • bei Abonnements, wenn der Bezugspreis bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 € beträgt. Ausnahme: Wenn das Abonnement an der Haustür geschlossen wird, gilt die 200 € Grenze nicht;
  • bei Fernabsatzgeschäften, z. B. Tele-Shopping, Versandhandel, Online-Shopping. Aber auch hierzu gibt es zahlreiche Ausnahmen;
  • und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Versicherungsverträgen.

Unser Tipp
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Vertrag widerrufen können, lassen Sie sich z. B. bei den Verbraucherzentralen beraten.

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BECKER SPÄTH, Konzept und Design, Agentur Darmstadt