Widerruf
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur in ganz wenigen Fällen:
bei Verträgen, die in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz geschlossen werden, sog. Haustürgeschäfte;
- beim Kauf mit Ratenzahlung, wenn ein Teilzahlungsaufschlag berechnet wird, der Kaufpreis ohne Aufschlag mehr als 200 € beträgt und der gesamte Kaufpreis in einem Zeitraum von mehr als drei Monaten abgezahlt wird;
- bei Abonnements, wenn der Bezugspreis bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 € beträgt. Ausnahme: Wenn das Abonnement an der Haustür geschlossen wird, gilt die 200 € Grenze nicht;
- bei Fernabsatzgeschäften, z. B. Tele-Shopping, Versandhandel, Online-Shopping. Aber auch hierzu gibt es zahlreiche Ausnahmen;
- und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Versicherungsverträgen.
Unser Tipp
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Vertrag widerrufen können, lassen Sie sich z. B. bei den Verbraucherzentralen beraten.
Zum Anfang